Teilnahmebedingungen
Veranstaltende
Soweit nichts anderes angegeben wurde, werden Veranstaltungen durch den DLRG Bezirk Rheinisch-Bergischer-Kreis e.V. durchgeführt.
Anmeldung
- Anmeldungen sind grundsätzlich nur, wie in der Ausschreibung beschrieben möglich. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
- Mündliche Anmeldungen sind nur mit Einverständnis der Lehrgangsleiters oder Veranstaltungsleiters gestattet.
- Mit der Anmeldung erkennen Teilnehmende die Teilnahmebedingungen an. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Minderjährige Teilnehmende haben eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern zum Lehrgang oder Veranstaltung mitzubringen.
Teilnahmevoraussetzungen
Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen und vorab - spätestens am ersten Lehrgangstag - unaufgefordert den Durchführenden nachzuweise. Erfüllen Teilnehmende nicht die Teilnahmevoraussetzungen, können jene Personen nicht am Lehrgang teilnehmen. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.
Zahlung
Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Anmeldebestätigung und vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto der DLRG Bezirk Rheinisch-Bergischer-Kreis e.V. zu überweisen, wenn dieses nicht anders in der Ausschreibung angegeben ist.
Zusage/Absage von Lehrgangs-, bzw. Seminarplätzen
- Mitglieder der Ortsgruppen aus dem DLRG Bezirk Rheinisch-Bergischer-Kreis e.V. werden bei der Platzvergabe grundsätzlich bevorzugt behandelt.
- Die Vergabe der Plätze erfolgt unter Berücksichtigung von Punkt 1 in der Reihenfolge des Eingangs.
Rücktrittsbedingungen
Eine Abmeldung kann bis zu vierzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Anschließend ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Bei fristgerechter Abmeldung werden die gezahlten Gebühren (soweit nicht schon Gebühren an dritte abgeführt wurden oder Materialien beschafft wurden) erstattet.
Eine Nichtteilnahme oder teilweise nicht Inanspruchnahme berechtigt nicht zu Ermäßigung oder Erstattung der Gebühren.
Lehrgangsabsage
Die Organisatoren behalten sich vor Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Anzahl an Teilnehmenden oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurück überwiesen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Reisekosten
Alle anfallen Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind von Teilnehmenden selbst zu tragen.
Datenspeicherung
Durch die Anmeldung erklärt sich die Teilnehmenden mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Abwicklung der Veranstaltung sowie der Zusendung späterer Informationen einverstanden.
Bild-, Film- und Tonaufnahmen
Wir weisen darauf hin, dass Aufnahme, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der Veranstaltenden (z.B. Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte u.ä.) verwendet werden können. Die Teilnehmenden sind mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen wurde. Bild-, Film- und Tonaufnahme durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der Zustimmung durch die Veranstaltenden.
Schlussbestimmungen
Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen des DLRG Bezirk Rheinisch-Bergischer-Kreis e.V.
In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Seminarbedingungen genannt gelten die Bedingungen der Ausschreibung.
Teilnahmebedingungen - Zusatz
Ausflüge und Präsenzaktivitäten
Minderjähirge dürfen sich in Dreiergruppen von der Gesamtgruppe entfernen (z.B. bei Spielen).
Die Teilnehmer bringen wetterfeste und angemessene Kleidung sowie weitere benötigte und bekanntgegebene Materialien mit.
Distanzangebote (Online)
Es dürfen keine Aufnahmen (Ton und Bild) von den Teilnehmenden, Aktivitäten und übertragenden Inhalten gemacht werden.
Die Teilnehmenden stellen selbstständig sicher, dass Inhalte des Angebots nur für sie zugänglich sind und insbesondere vor Personen im toten Winkel (Personen, die sich außerhalb des AUfnahmebereiches der eigenen Kamera aufhalten) geschützt sind.